Online-Fachveranstaltung am 03. Februar 2021
> Jetzt registrierenDas Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) schafft einen Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf digitale Gesundheitsanwendungen. Dabei handelt es sich um Software, die einem gesundheitsbezogenen Zweck dient. Ärztinnen und Ärzte können digitale Gesundheitsanwendungen jetzt zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben.
Doch nicht alle medizinischen Apps qualifizieren sich als digitale Gesundheitsanwendung im Sinne des DVG. Das neue Gesetz und die entsprechende Umsetzungsverordnung (DiGAV) geben eine Reihe von Anforderungen vor, wie aus einer App eine verschreibungsfähige ärztliche Leistung werden kann. So müssen digitale Gesundheitsanwendungen als Medizinprodukt zertifiziert sein, einen positiven Versorgungseffekt nachweisen und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das neue DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden.
Das DVG schafft neue und vielversprechende Möglichkeiten, digitale Gesundheitsanwendungen in die medizinische Regelversorgung einzuführen. Gleichzeitig stellen sich viele Fragen zur Umsetzung und praktischen Ausgestaltung des neu geschaffenen Weges von der Software zum Rezept. In unserem Workshop am 3. Februar 2021 geben unsere Experten Antworten.
Programm
13:25 | Login |
13:30 | Begrüßung und Moderation Florian Schlögel, VDE Health, Frankfurt |
13:35 | Digitale Gesundheitsanwendungen: Verfahren und technische Anforderungen Dr. Cord Schlötelburg, Geschäftsbereichsleiter VDE Health, Frankfurt – Welche digitalen Anwendungen eignen sich für eine Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis und damit für eine Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung? – Wie läuft das Fast-Track-Verfahren des BfArM ab? – Wie lassen sich die technischen Anforderungen an Sicherheit, Leistung, Datenschutz und Interoperabilität erfüllen? |
14:20 | Digitale Gesundheitsanwendungen: Nachweis positiver Versorgungseffekte Dr. Victor Stephani, Chief of Staff HelloBetter, Berlin – Was sind positive Versorgungseffekte und wie müssen diese nachgewiesen werden? – Das Beispiel HelloBetter: Wie kann Wissenschaftlichkeit in der digitalen Medizin gelebt werden? – Welche praktischen Erfahrungen gibt es mittlerweile mit dem BfArM-Antragsverfahren? |
15:05 | Kaffeepause |
15:25 | Digitale Gesundheitsanwendungen: Anforderungen an die Informationssicherheit Dipl.-Ing. Alexander Matheus, Senior Expert Smarte Technologien VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH, Offenbach – Vorstellung der technischen Richtlinie BSI TR-03161 und weiterer verpflichtender Anforderungen an DiGA – Prüfung der Anforderungen – Mögliche praktische Umsetzungen bei der Softwareentwicklung |
16:10 | Fragen und Diskussion |
16:30 | Ende des Workshops |
Veranstalter
VDE
Stresemannallee 15 (Eingang: Schreyerstraße)
60596 Frankfurt am Main
Ansprechpartner:
Florian Schlögel
+49 69 6308 367
meso(at)vde.com
meso.vde.com